Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Die Tätigkeit auf dem Gebiet des Mietrechts erstreckt sich von Fragen des Abschlusses des Mietvertrages und dessen Ausgestaltung über die Beratung und Durchsetzung von Minderungs- und Schadenersatzansprüchen, die Möglichkeiten einer Erhöhung der Miete, die Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen bis hin zur Beendigung des Mietverhältnisses durch ordentliche und außerordentliche Kündigung bzw. einvernehmliche Aufhebung und damit verbundener Räumungs- und Herausgabeansprüche. 

Das Tätigkeitsfeld beinhaltet die Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Vermietern und Mietern gleichermaßen.
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