Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Die Tätigkeit auf dem Gebiet des Mietrechts erstreckt sich von Fragen des Abschlusses des Mietvertrages und dessen Ausgestaltung über die Beratung und Durchsetzung von Minderungs- und Schadenersatzansprüchen, die Möglichkeiten einer Erhöhung der Miete, die Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen bis hin zur Beendigung des Mietverhältnisses durch ordentliche und außerordentliche Kündigung bzw. einvernehmliche Aufhebung und damit verbundener Räumungs- und Herausgabeansprüche.
Das Tätigkeitsfeld beinhaltet die Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Vermietern und Mietern gleichermaßen.